Verkaufs- und Lieferbedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN FÜR DELFI TECHNOLOGIES A/S:

1. ALLGEMEIN

1.1 Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen („AVB“) gelten für alle Produkte von Delfi Technologies A/S („der Verkäufer“).

2. UMFANG DER ANWENDBARKEIT

2.1. Diese AGB gelten für alle Verkäufe von Waren durch den Verkäufer, ungeachtet etwaiger widersprüchlicher, gegenteiliger oder zusätzlicher Bedingungen in einer Bestellung oder einer anderen Mitteilung des Käufers. Derartige entgegenstehende, abweichende oder zusätzliche Bedingungen gelten nicht als vom Verkäufer akzeptiert, es sei denn, sie werden vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich bestätigt.

2.2. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Der Verkäufer kündigt Änderungen mit einer Frist von 30 Kalendertagen an, indem er sie auf der Website des Verkäufers veröffentlicht.

2.3. Auf diese AGBs wird in der Auftragsbestätigung des Verkäufers an den Käufer hingewiesen.

2.4. Wenn die Auftragsbestätigung des Verkäufers an den Käufer oder ein ähnliches schriftliches Dokument des Verkäufers an den Käufer individuelle und spezifische Bedingungen enthält, haben diese individuellen und spezifischen Bedingungen Vorrang vor den AGB.

2.5. Für Produkte in den Kategorien:

  • Breece Vermietung
  • Breece Cloud Abonnement
  • Breece Enterprise Abonnement
  • Support und Wartung für Breece On-Premises
  • X Cloud-Vermietung
  • X Cloud-Abonnement

stellt der Verkäufer zusätzlich zu diesen AGB spezifische Verkaufsbedingungen für das betreffende Produkt zur Verfügung, wenn der Verkäufer dies für relevant und notwendig hält.

2.5.1. Im Falle von Unstimmigkeiten oder Unklarheiten über die Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer haben die spezifischen Verkaufsbedingungen für die Miete, das Breece Cloud-Abonnement oder den Support und die Wartung für Breece Enterprise und Breece on-premises Vorrang vor diesen AGB.

3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1. Die Preise für die Waren sind die in der endgültigen Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich ohne Steuern, Abgaben und andere Gebühren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verkaufs-, Gebrauchs-, Verbrauchs-, Mehrwert- und ähnliche Steuern oder Gebühren, die von einer staatlichen Behörde erhoben werden.

3.2. Preisangaben in Angeboten des Verkäufers sind nur dann verbindlich, wenn spätestens 30 Tage nach der Angebotsabgabe ein endgültiges und verbindliches Angebot folgt, es sei denn, im Angebot wurde etwas anderes vereinbart.

3.3. Sofern in unserer Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, hat die Zahlung der Waren spätestens 8 Tage nach Rechnungsdatum ohne Verrechnung oder Abzug zu erfolgen.

3.4. Bei Zahlungsverzug behält sich der Verkäufer das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 2 % pro angefangenem Monat zu verlangen. Für alle schriftlichen Anträge auf Kostendeckung wird eine Gebühr von DKK 100,00 erhoben.

3.5. Wenn sich die Lieferung aufgrund von Bedingungen des Käufers verzögert, ist der Käufer dennoch zur rechtzeitigen Zahlung verpflichtet, es sei denn, der Verkäufer hat schriftlich etwas anderes erklärt.

3.6. Wenn Preisangaben in Angeboten und Auftragsbestätigungen auf einem angegebenen Wechselkurs beruhen und dieser Wechselkurs am Tag der Lieferung mit +/-2 % schwankt, hat der Verkäufer das Recht, den Rechnungspreis entsprechend prozentual zu regulieren.

3.7. Ebenso hat der Verkäufer im Falle einer Änderung von Zollsätzen oder anderen öffentlich festgelegten Steuern oder Belastungen das Recht, den Rechnungspreis entsprechend zu regulieren.

3.8. Für kundenspezifische Software gilt die folgende Regelung für die Zahlungsbedingungen:

  • 30 % bei Abgabe der Bestellung
  • 55 % bei Lieferung
  • 15 % spätestens 14 Tage nach der Lieferung

3.9. Alle Abonnements und Servicegebühren unterliegen einer jährlichen Indexregelung.

4. LIEFERUNG UND LIEFERZEITPUNKT

4.1. Sofern in der Auftragsbestätigung des Verkäufers nicht ausdrücklich anders angegeben, erfolgen alle Warenlieferungen ab Werk gemäß den Incoterms 2010. Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Waren geht gemäß den vereinbarten Lieferbedingungen auf den Käufer über.

4.2. Die Liefertermine der Waren sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Termine.

4.3. Liefert der Verkäufer die Waren nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem vereinbarten Liefertermin, kann der Käufer die betreffende Bestellung ganz oder teilweise (in Bezug auf die von der Verzögerung betroffenen Waren) kündigen, indem er dem Verkäufer innerhalb von 7 Kalendertagen nach Ablauf der Nachfrist eine schriftliche Kündigungsmitteilung übermittelt.

4.4 Bei Individualsoftware gilt die Lieferung als vollständig, wenn die Software in Betrieb genommen wird, spätestens jedoch 4 Wochen nach Übersendung der Endversion. Nachträgliche Anpassungen werden vom Verkäufer nur im Rahmen eines Aktualisierungsvertrags oder gegen eine Pauschalvergütung nach Stundensatz vorgenommen.

5. PFLICHT ZUR INSPEKTION

5.1. Der Käufer muss die gelieferten Waren bei Erhalt prüfen. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer die gelieferte Ware akzeptiert hat, es sei denn, der Verkäufer erhält innerhalb von 5 Kalendertagen nach Lieferung der Ware eine schriftliche Ablehnungsmitteilung mit Angabe der Gründe für die Ablehnung.

6. EIGENTUMSVORBEHALT

6.1. Der Verkäufer behält sich das Eigentumsrecht an allen Produkten vor, bis die Zahlung des vollständigen Kaufpreises durch den Käufer zuzüglich der angefallenen Kosten beim Verkäufer oder bei demjenigen eingegangen ist, von dem der Verkäufer sein Recht transportiert hat.

6.2. Die einzige Ausnahme vom Eigentumsvorbehalt des Verkäufers ist diejenige, die sich aus einer anwendbaren zwingenden Rechtsvorschrift ergibt.

6.3. Alle Software-Quellcodes sind das Eigentum des Verkäufers. Mit dem Kauf einer Softwarelizenz durch den Käufer erwirbt dieser lediglich das Recht zur Nutzung der Software des Verkäufers.

7. SOFTWARE-BENUTZERRECHTE

7.1. Das Nutzungsrecht einer Softwarelizenz ist nur mit einem aktiven Update- und Wartungsvertrag gültig. Wenn der Update- und Wartungsvertrag gekündigt oder verletzt wird, erlischt das Nutzungsrecht der Software.

8. VERTRAULICHKEIT

8.1. Die Parteien verpflichten sich zur unbedingten Vertraulichkeit. Dazu gehören unter anderem Informationen und Daten über Geschäftsgeheimnisse, Geschäftskonzepte und andere vertrauliche Umstände über die andere Partei. Dazu gehören nur Informationen und Daten, die nicht bereits rechtmäßig veröffentlicht oder allgemein bekannt sind.

9. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM

9.1. Das Eigentumsrecht und das Urheberrecht an der gesamten vom Verkäufer entwickelten Software verbleiben unter allen Umständen beim Verkäufer.

9.2. Der Käufer erhält lediglich ein Nutzungsrecht an einer vom Verkäufer entwickelten Software.

9.3. Dieses Nutzungsrecht umfasst je nach Softwarelizenztyp Folgendes:

9.3.1. Das Recht zur Installation der Software auf dem Computer oder Server des Käufers (des Lizenzinhabers).

9.3.2. Die Software darf vom Käufer nur zum Zweck der Sicherung oder Archivierung kopiert werden. Jede solche Kopie bleibt Eigentum des Verkäufers.

10 GARANTIE

10.1. Der Verkäufer haftet während eines Zeitraums von 12 Monaten nach der Lieferung für eventuelle Mängel wie folgt:

10.1.1. Die gelieferten Waren werden an den Verkäufer zurückgeschickt (Return to Base).

10.1.2. Der Verkäufer repariert die mangelhafte Ware oder ersetzt die mangelhafte Ware nach seinem Ermessen.

11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

11.1. Bei Softwarelizenzen verzichtet der Verkäufer auf jegliche Haftung für die Software hinsichtlich ihrer Nutzung, ihres Wertes für den Käufer, der Ergebnisse oder Wirkungen der Software für den Käufer, der Betriebseffizienz und der mangelhaften Korrektheit, Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Nutzerergebnisse.

11.2. Bei Softwarelizenzen verzichtet der Verkäufer außerdem auf jegliche Haftung für Betriebsverluste, entgangenen Gewinn und andere indirekte Schäden. Der Verkäufer haftet nicht für die Entschädigung von Verlusten oder Mängeln an den Registern, Daten oder Schadensersatzansprüchen des Käufers gegenüber einem Dritten.

11.3. Keine der Parteien hat Anspruch auf und keine der Parteien ist haftbar für indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kosten für Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn, Kosten für Entfernung und/oder Neuinstallation, Wiederbeschaffungskosten, Datenverlust, Rufschädigung oder Kundenverlust. Die Rückforderung des Käufers gegenüber dem Verkäufer für jegliche Ansprüche darf den Kaufpreis für die Waren, die Anlass zu einem solchen Anspruch geben, nicht übersteigen, unabhängig von der Art des Anspruchs, ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung, Garantie oder anderweitig.

11.4. Der Verkäufer haftet nicht für Ansprüche, die darauf beruhen, dass der Verkäufer Ihre Entwürfe, Spezifikationen oder Anweisungen befolgt hat oder dass die Waren von anderen Parteien als dem Verkäufer und dem Käufer repariert, modifiziert oder verändert oder in Kombination mit anderen Waren verwendet wurden.

11.5. Der Käufer ist für alle notwendigen Versicherungen verantwortlich.

11.6. Die für die Vermietung notwendige Versicherung umfasst Diebstahl, Feuer, Wasserschäden und alle anderen plötzlichen äußeren Schäden. Im Falle eines Schadens deckt die Versicherung alle Ansprüche des Leihnehmers.

12. ANGEBOTE

12.1. Alle Angebote des Verkäufers können innerhalb von 15 Kalendertagen ab Ausstellungsdatum angenommen werden, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes angegeben, und gelten vorbehaltlich der Verfügbarkeit der angebotenen Waren.

12.2. Alle vom Käufer ausgestellten Bestellungen müssen Informationen über den Firmennamen des Käufers, seine Adresse, Telefonnummer, Mehrwertsteuernummer, die zuständige Kontaktperson, die Artikelnummer des Verkäufers, die Menge und gegebenenfalls die Anforderungsnummer des Käufers sowie eventuelle Bemerkungen enthalten. Alle Bestellungen müssen die Art und Menge der angeforderten Waren, die geltenden Einheitspreise, den Lieferort und die gewünschten Liefertermine enthalten. Eine Bestellung ist für den Verkäufer erst dann verbindlich, wenn sie von ihm schriftlich bestätigt wurde.

13. RÜCKKEHR

13.1. Rücksendungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers akzeptiert.

13.2. Stornierungen von Bestellungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers akzeptiert, wenn es sich um nicht vorrätige oder für den Käufer gekaufte Artikel handelt.

13.3. Für die Stornierung eines Auftrags wird eine Gebühr von 15 % des Wertes des offenen Auftrags erhoben.

14. HÖHERE GEWALT

14.1. Jede Partei ist von jeglicher Verzögerung oder Nichterfüllung entbunden, wenn diese auf ein Ereignis oder einen Umstand zurückzuführen ist, der außerhalb ihrer Kontrolle liegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kriegshandlungen, Feuer, Aufstände, Streiks, Aussperrungen oder andere schwerwiegende Arbeitskonflikte, Aufstände, Erdbeben, Überschwemmungen, Explosionen oder andere Naturereignisse.

14.2. Die Pflichten und Rechte der so entschuldigten Partei verlängern sich täglich um den Zeitraum, der der entschuldbaren Unterbrechung entspricht. Sobald diese Ereignisse abgeklungen sind, werden die jeweiligen Verpflichtungen der Parteien wieder aufgenommen. Dauert die Unterbrechung der Verpflichtungen der entschuldigten Partei länger als 30 Kalendertage an, hat jede Partei das Recht, den betreffenden Kaufvertrag bzw. die betreffenden Kaufverträge ohne Haftung mit einer Frist von 30 Kalendertagen schriftlich gegenüber der anderen Partei zu kündigen.

15. ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN

15.1. Kein Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer kann ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei auf einen Dritten übertragen werden.

15.2. Ausgenommen sind interne Übertragungen zwischen dem Verkäufer und seiner Muttergesellschaft, seinen Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen im Rahmen von Konsolidierungen, Fusionen oder anderen Unternehmensumstrukturierungen.

16. VERHALTENSKODEX

16.1. Der Verkäufer befolgt eine Reihe von Grundsätzen, die sowohl innerhalb der eigenen Organisation als auch gegenüber den Mitarbeitern des Verkäufers gelten.

16.2. Der Anbieter hat es sich zur Aufgabe gemacht, innovative Softwarelösungen zu entwickeln, die es Unternehmen auf der ganzen Welt ermöglichen, ihre Geschäfte mit Wettbewerbsvorteilen auszustatten.

16.3. Der Verkäufer strebt nach Exzellenz durch einen offenen Dialog, hohe Fachkompetenz, den Einsatz modernster Technologie und exzellenten Service. Der Verkäufer wünscht sich, dass seine Mitarbeiter sich dieser aufregenden Reise anschließen.

16.4. Der Verkäufer glaubt an langfristige Partnerschaften, die aus zwei Partnern bestehen, die sich für eine Zusammenarbeit auf der Grundlage eines gemeinsamen Verständnisses der vor ihnen liegenden Herausforderungen entscheiden, in der Überzeugung, dass diese Herausforderungen gemeinsam bewältigt werden können.

16.5. Aus Neugier und dem Wunsch heraus, Lösungen zu optimieren, die Unternehmen auf der ganzen Welt zum Erfolg verhelfen, investiert der Verkäufer in ein breites Spektrum an Forschung. Das Ziel ist es, neues und wertvolles Wissen mit den Mitarbeitern des Verkäufers zu teilen, denn der Verkäufer ist davon überzeugt, dass Ehrlichkeit und Engagement die Partner zu ihrem gemeinsamen Ziel führen werden.

16.6. Der Verkäufer erwartet von seinen Mitarbeitern, dass sie sich an die folgenden Grundsätze halten:

16.6.1. Das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen für alle Arbeitnehmer.

16.6.2. Keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, des Alters, der Religion, der Ethnie, der Kaste, der Geburt, der sozialen Herkunft, einer Behinderung, der ethnischen oder nationalen Herkunft, der Mitgliedschaft in Gewerkschaften oder legitimen Organisationen, der politischen Zugehörigkeit, der sexuellen Orientierung usw.

16.6.3. Gerechte Entlohnung für alle Arbeitnehmer.

16.6.4. Anständige Arbeitszeiten und das Recht auf ein Familienleben.

16.6.5. Recht auf gesunde und sichere Arbeitsbedingungen.

16.6.6. Keine Kinderarbeit und besonderer Schutz für junge Arbeitnehmer.

16.6.7. Stabile und freie Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer, einschließlich des Verbots von prekärer Beschäftigung, Schuldknechtschaft und Menschenhandel

16.6.8. Schutz der Umwelt.

16.6.9. Ethisches Geschäftsverhalten.

17. BEENDIGUNG

17.1. Bei Softwarelizenzen laufen Softwareprogramme, die Bestandteil von Aktualisierungsabonnements sind, ab, wenn das Abonnement beendet oder nicht verlängert wird.

18. BRECHEN

18.1. Im Falle einer wesentlichen Verletzung des Vertrags zwischen den Parteien sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

18.2. Die Kündigung aufgrund einer wesentlichen Vertragsverletzung kann 5 Kalendertage nach dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die erklärende Partei die verletzende Partei schriftlich zur Abhilfe aufgefordert hat und die verletzende Partei die Verletzung nicht innerhalb der gesetzten Frist behoben hat.

18.3. Die Parteien haben Anspruch auf Entschädigung gemäß den dänischen Standardregeln für Entschädigung und Haftung.

19. RECHT UND BEWERTUNG

19.1. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf („CISG“) findet keine Anwendung auf diese AGB oder auf die zwischen den Parteien geschlossenen Kaufverträge.

19.2. Der Verzicht auf eine Bestimmung dieser AGB gilt nicht als Verzicht auf andere Bestimmungen oder auf dieselbe Bestimmung bei einer anderen Gelegenheit. Das Versäumnis einer der Parteien, eine Bestimmung dieser AGB durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf diese Bestimmung oder andere Bestimmungen dieser AGB dar.

19.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, kann diese Bestimmung von einem solchen Gericht in Übereinstimmung mit dem Gesetz geändert werden, um die Absicht der Parteien zu verwirklichen, und in der geänderten Form durchgesetzt werden. Alle anderen Bestimmungen und Bedingungen dieser AGB bleiben in vollem Umfang in Kraft und werden im Einklang mit der geänderten Bestimmung ausgelegt.

19.4. Diese AGB und alle zwischen den Parteien abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen dem dänischen Recht und sind nach diesem auszulegen, ohne dass eine Rechtswahl oder ein Kollisionsrecht Anwendung findet. Alle Klagen, Handlungen oder Verfahren, die von einer der Parteien gegen die andere eingeleitet werden können, sind ausschließlich vor dem dänischen Gericht in Roskilde zu erheben.

Version: August, 2020